BVerfG schränkt Nutzung von Internet- und Telefondaten weiter ein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Nutzung von gespeicherten Telefon- und Internetdaten weiter eingeschränkt.

Diese Daten werden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung seit 1. Januar 2008 von allen Bürgern gesammelt. Jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort wird für 6 Monate gespeichert.
Gegen diesen massiven Eingriff in die Rechte eines jeden Einzelnen sind Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig.

Nach einer Entscheidung von heute hat das BVerfG die Nutzung dieser Daten weiter eingeschränkt. Die Daten dürfen bis zu einer endgültigen Entscheidung nur noch dann an die Polizei oder Nachrichtendienste übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer „dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person“ oder um die → mehr lesen…

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippt Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württtemberg gekippt.

Die Richter des BVerfG hielten die Verbote in diesen Ländern für verfassungswidrig. Damit gaben sie zwei Wirten aus Berlin und Tübingen und einem Disko-Betreiber aus Heilbronn mit ihrer Klage recht.

Bis Ende 2009 müssen die Länder jetzt eine neue Regelung treffen. Die jetzigen Verbote bleiben bis dahin inkraft.
Nur in sogenannten Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern, die nur aus einem Raum bestehen und in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, darf ab sofort wieder geraucht werden.
In Diskotheken, die  nur von Volljährigen besucht werden dürfen, ist ab sofort die Einrichtung eines Raucheraumes (in denen sich keine Tanzfläche befinden darf) erlaubt.

Die Karlsruher Richter sind allerdings keine absoluten Freunde → mehr lesen…

Tauschbörsen wieder ohne Gefahr möglich?

Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ vorliegt, hat einen interessanten Nebeneffekt: Tauschbörsen, die Musik- und Videodateien zum illegalen Download anbieten, können offensichtlich wieder benutzt werden, ohne daß man Gefahr läuft, dafür bestraft zu werden.

Die Provider speichern zwar die IP-Adresse des Tauschbörsen-Nutzers auf Vorrat, herausgeben dürfen sie die Daten aufgrund des BVerfG-Beschlusses aber nicht. Eine Verfolgung der Tauschbörsen-Nutzer durch die Urheber ist damit so gut wie unmöglich geworden. Die unsäglichen Abmahnwellen gehören damit der Vergangenheit an und die einschlägig bekannte proMedia GmbH kann sich endlich sinnvollen Tätigkeiten zuwenden.

Quelle: FAZ → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt

Dem von mehr als 34.000 Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen wurde zum Teil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stattgegeben. Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.

Die Speicherung der Daten bleibt vorerst weiter zulässig. Das BVerfG war der Auffassung, daß nicht das Speichern selbst, sondern erst der Zugriff auf die Daten in die Freiheit der Bürger eingreift. Bis zum 1. September hat die Bundesregierung jetzt einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Dann wird in der Hauptsache entschieden.

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont:

„Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass

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Nummernschild-Scanning ist verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entsprechende Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein gekippt.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz. Die entsprechenden Regelungen in den Polzeigesetzen sind damit nichtig.

Damit gab das BVerfG drei Autofahrern Recht, die ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.

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