15.000 auf der Demo gegen Datenspeicherung

Am Sonnabend fand in Berlin die bisher größte Demo gegen Überwachung in Deutschland statt.

15.000 Menschen demonstrierten unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ gegen Überwachungsmaßnahmen wie Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten, Flugreisendenüberwachung und biometrische Bürgererfassung.


Foto: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Die Teilnehmer trugen u.a. Transparente mit der Aufschrift:
Du bist Deutschland, Du bist verdächtig“ oder „Keine Stasi 2.0 – Hier gilt das Grundgesetz„.

Auf der Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor wurde die Abschaffung der 2007 beschlossenen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungen gefordert.

Auch in anderen Ländern (Niederlande, Italien, Österreich, Frankreich, Schweden, Tschechien, Bulgarien, Dänemark, Guatemala, Argentinien und Kanada) fanden unter dem Motto „Freedom not Fear“ Aktionen statt.

Quelle: AK Vorrat → mehr lesen…

Aktueller E-Mail-Disclaimer

In Zeiten von Schäubles Datensammelwut ist man gezwungen, seine Kontaktpartner immer wieder auf die bestehenden Zwänge aufmerksam zu machen.

Hier vom Schnüffelblog der E-Mail-Disclaimer eines Rechtsanwaltes :

Bitte beachten Sie, daß dem [grundgesetzwidrigen] Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten. Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf www.vorratsdatenspeicherung.de.

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Schutz der persönlichen und beruflichen Kontakte

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rät Bürgerinnen und Bürgern, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für → mehr lesen…

Bruch der Verfassung

Hier die Liste der Abstimmung im Bundestag zum Thema „Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ am 09. November 2007, sprich Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internetdaten aller Bürger.

>>Ausgerechnet am 09. November, welch Ironie der Geschichte.<<

Konfrontieren Sie den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis mit dieser Abstimmungsliste und fragen sie nach, wie er oder sie zu diesem vorsätzlichen Bruch der Verfassung steht und welche Konsequenzen er oder sie daraus ziehen werden. → mehr lesen…

Tauschbörsen wieder ohne Gefahr möglich?

Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ vorliegt, hat einen interessanten Nebeneffekt: Tauschbörsen, die Musik- und Videodateien zum illegalen Download anbieten, können offensichtlich wieder benutzt werden, ohne daß man Gefahr läuft, dafür bestraft zu werden.

Die Provider speichern zwar die IP-Adresse des Tauschbörsen-Nutzers auf Vorrat, herausgeben dürfen sie die Daten aufgrund des BVerfG-Beschlusses aber nicht. Eine Verfolgung der Tauschbörsen-Nutzer durch die Urheber ist damit so gut wie unmöglich geworden. Die unsäglichen Abmahnwellen gehören damit der Vergangenheit an und die einschlägig bekannte proMedia GmbH kann sich endlich sinnvollen Tätigkeiten zuwenden.

Quelle: FAZ → mehr lesen…

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